Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.menzlesmuehle.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Die als PDF bereitgestellten Dokumente (Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse und die Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen) sind nicht vollständig barrierefrei.
- Die Karte des Versorgungsgebiets ist eine Grafik; die wichtigsten Angaben stehen zusätzlich als Text auf der Seite.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29.09.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung mit automatisierten Prüfungen (axe-core) und einer manuellen Prüfung von Tastaturbedienung, Kontrasten und Darstellung auf verschiedenen Bildschirmgrößen.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Dann können Sie sich an uns wenden:
Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle
Geschäftsstelle
Kirchplatz 3
Rathaus
73642 Welzheim
Telefon: 07182 8008-79
E-Mail: geschaeftsstelle@menzlesmuehle.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Baden-Württemberg eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Landeszentrum Barrierefreiheit, Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Website: barrierefreiheit-bw.de
